golden times again for filesharing 06. Aug 2008
Wie heise online bereits berichtete, erarbeiteten die deutschen Generalstaatsanwaltschaften Leitlinien zum möglichst einheitlichen Umgang mit dem Phänomen der Massenstrafanzeigen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) mündete dies nun in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaften. Demnach sollen in NRW Anschlussinhaber nur noch ermittelt werden, wenn sie mehr als 3000 Musik- oder mehr als 200 Filmdateien über ihren Tauschbörsen-Client zum Download angeboten haben. Ähnliche Empfehlungen wie die von den Generalstaatsanwaltschaften in NRW gibt es auch in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt. (via heise)
Die Musik- und Filmindustrie flucht verständlicherweise wie ein Rohrspatz.
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