victory for transparency 03. Mar 2009

Die 1800 Geräte, an denen bei der Bundestagswahl 2005 rund zwei Millionen Bürger ihre Stimmen abgegeben haben, widersprechen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, heißt es in dem Urteil des Verfassungsgerichts vom Dienstag. Damit wird der Einsatz solcher in Deutschland seit zehn Jahren verwendeten Wahlmaschinen faktisch beendet. (Quelle: Zeit)

Wenn das mal keine guten Nachrichten sind um einen Tag zu beginnen. Wenn jetzt noch der zu erwartende Freispruch im Pirate Bay-Prozess vollkündet wird, dann ist die Woche schon gewonnen.

 

Kommentar schreiben

Markdown Syntax