e-postbrief follow-up 28. Jul 2010
Heute flatterte hier ein Kommentar zu meinem Posting zum Thema E-Postbrief bzw. De-Mail herein. Der Kommentar wurde signiert von einem Herrn Schwertner vom “Serviceteam E-POSTBRIEF”. Er wies mich darauf hin, dass es sich bei den Datenschutzproblemen des E-Postbriefs in Wirklichkeit um Mißverständnisse handele und verwies mich in diesem Sinne auf eine Propagandaseite Aufklärungsseite.
Wie eine kurze Recherche ergab bin ich nicht der einzige der von Herrn Schwertner angeschrieben wurde und außer ihm gibt es ferner noch einen Herrn Mißlbeck und einen Herrn Khanzadeh die alle im Auftrag der Post das Netz im Rahmen ihrer Desinformationskampagne zuspammen Aufklärung betreiben.
Hier mein Übersichtsflug über die “Aufklärungsseite”:
In unseren AGB fordern wir Sie unverbindlich dazu auf, mindestens einmal werktäglich Ihr Nutzerkonto zu kontrollieren. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie zum täglichen Check des E-POSTBRIEF Postfachs verpflichtet sind.
Wieso stehen in der AGB Inhalte die nicht rechtlich verpflichtend sind? Sowas gehört wenn überhaupt als Empfehlung auf die Hilfeseiten aber definitiv nicht in die ABGs.
Daten bzw. Briefe, die der Nutzer in seinem bestehenden Nutzerkonto löscht, werden natürlich komplett aus dem System gelöscht. Hierbei gibt es lediglich die technisch unvermeidlichen mechanischen Verzögerungen in unseren Backup-Systemen, die wir aus Sicherheitsgründen immer erstellen müssen. Das bedeutet: Ihre gelöschten Briefe verbleiben für kurze Zeit (einige Minuten) auf unseren Systemen, bis sie dann auf den Backup-Systemen ebenfalls gelöscht werden.
Okay, das hieße also wenn ich alle Mails in meinem Konto lösche und dann mein Konto lösche sind alle Daten gelöscht, richtig?
Wenn Sie Ihr E-POSTBRIEF Konto löschen oder kündigen, sperren wir sofort Ihre Daten. Nach einem Zeitraum von drei Monaten werden die Daten endgültig gelöscht.
Das kann ja wohl nicht deren ernst sein. Das wäre ungefähr so, als wenn mein Vermieter meine entsorgten Akten für drei Monate in einer verschlossenen Tonne zwischenpuffern würde, bevor die Müllabfuhr sie mitnehmen darf.
Die Zeiträume der Datenspeicherung haben wir nicht willkürlich gewählt. Wir erfüllen damit die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen zur Speicherung von Daten, die beispielsweise für Abrechnungszwecke notwendig sind.
Kennt sich da jemand aus? Ist das wieder die CDU schuld?
Darüber hinaus gibt es den Service, dass uns unsere Geschäftskunden die Adressdaten ihrer Kunden nennen können. Wir prüfen dann, ob diese Personen für den Geschäftskunden per E-POSTBRIEF erreichbar sind, sprich: ob sie im öffentlichen Adressverzeichnis stehen. Falls ja, können wir diese Angaben an andere registrierte Geschäftskunden auf Anfrage auch beauskunften.
Wenn ich von einem Unternehmen über ein Medium kontaktieret werden möchte, dann gebe ich ihm meine Adresse bzw. Telefonnummer. Wenn ich das nicht tue, dann möchte ich von diesem Unternehmen über dieses Medium nicht kontaktiert werden. Punkt.
Diese Klausel hat nichts mit einem Adresshandel zu tun.
Ach so, die Deutsche Post wird also von Barmherzigkeit getrieben und wird die Adresse lediglich verschenken, dann bin ich ja beruhigt.
Wir als Deutsche Post wahren das Briefgeheimnis. […] Bei Gefahr im Verzug darf die Staatsanwaltschaft die Überwachung anordnen.
Gut, dass es in Deutschland nur kompetente Staatsanwälte gibt die niemals fälschlicherweise eine Wohnung durchsuchen oder ein E-Postbrief-Konto überwachen würden.
Erfreulicherweise weht den Herren von der Post mittlerweile auch von den Massenmedien ein rauher Wind entgegen. Man kann nur hoffen, dass bald mal ein paar Köpfe rollen und das Projekt wieder neu aufgesetzt wird. Diesmal aber bitte den CCC vorher fragen was man dabei beachten sollte.
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